Hilfe und Unterstützung der von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie unmittelbar betroffenen Kutlurschaffenden gibt es auch hier:

Hilfe und Unterstützung der von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie unmittelbar betroffenen Kutlurschaffenden gibt es auch hier:
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verständigt, die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 zu verlängern und zu erweitern:
Außerdem wurden weitere Konkretisierungen der Novemberhilfe vereinbart. Im Rahmen der Novemberhilfe können folgende Antragsberechtigte 75 Prozent ihres Umsatzes aus November 2019 erhalten, Soloselbständige alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen:
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links:
> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Nachlesen
> Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen (Bundesministerium der Finanzen)
> FAQ Corona-Überbrückungshilfe (Bundesministerium der Finanzen)
> NEUSTART KULTUR (Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich)
Wir halten Sie auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Quelle: Newsletter der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ)
Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums zur Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen
Die Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ ist heute in Kraft getreten. Beigefügt übersende ich Ihnen die Richtlinie und das Merkblatt.
Das Förderprogramm sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer (RLT) Anlagen vor, um den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, welche bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Es werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind, gefördert.
Zuschüsse können ab sofort beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt werden.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) gewährt Landesmittel zur Ko-Finanzierung dieses Bundesprogramms. Die Zuwendungshöhe ergibt sich aus den Vorgaben des Bundes zum Eigenanteil.Die Förderkriterien für die Ko-Finanzierung des Landes sowie den entsprechenden Antrag finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/kofinanzierung-von-bundesprogrammen-im-zusammenhang-mit-der-covid-19-pandemie-193550.html.
Unter folgendem Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnisnahme:
(Auszug aus der Pressemitteilung)
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler, die Mittel aus den Sofortprogrammen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beantragen. Insgesamt 10 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt stehen für die Kofinanzierung der Bundesprogramme bereit.
Hilfe gibt es für Projekte, für die die Bundesregierung Förderprogramme im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie auf den Weg gebracht hat. Hierzu zählt insbesondere das umfangreiche Programm NEUSTART KULTUR, aber auch das für Mitte Oktober angekündigte Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für Corona-gerechte Umund Aufrüstung von Lüftungsanlagen.
Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstler, denen eine Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim MWK eine Kofinanzierung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz in Niedersachsen haben, sie zum Zuständigkeitsbereich des MWK gehören und der überwiegende Teil der geplanten Projekte in Niedersachsen durchgeführt wird.
Neben der Kofinanzierung der Bundesprogramme hat das MWK zwei weitere Corona-Sonderprogramme für die Kultur auf den Weg gebracht, für die weiterhin Förderanträge gestellt werden können. Mit dem Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine werden Einrichtungen unterstützt, die im Zuge der Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Kulturveranstalter und soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler können Hilfen aus dem „Corona-Sonderprogramm für Soloselbstständige und Kultureinrichtungen“ beantragen.
Weitere Informationen seitens des Ministeriums:
Kofinanzierung von Bundesprogrammen:
Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine
Corona-Sonderprogramm für Soloselbstständige und Kultureinrichtungen
Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. und die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) haben im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ eine neue
Ausschreibung „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ veröffentlicht. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE). Anträge können laufend bis zum 15. November 2020 eingereicht werden. Der Antragsteller kann seinen Sitz auch außerhalb des Projektgebiets haben. Entscheidend ist, dass die Kommune, in der die Maßnahme umgesetzt wird, weniger als 20.000 Einwohner hat.
Ausschreibung (bis 31.12.2020)
Infobrief zur Ausschreibung
Der Euro-Office-Infodienst informiert aktuell über Förderprogramme der Europäischen Union und förderrelevante Neuigkeiten "aus Brüssel". Der Infodienst ist eine Dienstleistung des Euro-Office Weser-Ems, welches gemeinsam von den 17 Landkreisen und kreisfreien Städte im ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems betrieben wird. Erbringer der Euro-Office-Leistungen ist das Büro MCON Dieter Meyer Consulting GmbH aus Oldenburg.
Eine Übersicht über die Maßnahmen auf der Seite der Bundesregierung.
Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zum Soforthilfe-Programm.
Informationen zum Hilfspaket für Künstlerinnen und Künstler vom Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK).
Außerdem bietet die Landesregierung einen täglichen Newsletter zum Corona-Geschehen in Niedersachsen an. Jeweils nachmittags stellt sie den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen aktuelle Informationen zu neuen Maßnahmen und Entscheidungen der Landesregierung, Hintergrundhinweise sowie Tipps und Ratschläge zur Verfügung.
Der Newsletter kann kostenfrei abonniert werden.
Beratung und Unterstützung für Kulturakteure, also Kulturvereine, Initiativen und EinzelkünstlerInnen aller Sparten in all den Fragen und Problemen, die sich aus der derzeitigen Situation ergeben, bietet die Regionalberatung Nord des Landesverbandes Soziokultur Niedersachsen.
Unter der unten angegeben Mailanschrift oder Telefonnummer erreichen Sie Dieter Hinrichs, der Sie gern unterstützt. Das Büro ist täglich besetzt.
Tel. 0441.2489393 / hinrichs (ät) soziokultur-niedersachsen.de
„Neustart“ ermöglicht nunmehr coronabedingte Investitionen in kleineren und mittleren Kultureinrichtungen. Eine Antragstellung nach dem „Windhundprinzip“ ist ab dem Mittwoch (6.5.) online über den Bundesverband Soziokultur möglich.
Fördergrundsätze
Antrag
Hinweise auch unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/programm-neustart-1749592
Das Orchesterprogramm passt im Haushaltsjahr 2020 das bestehende Programm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“ an die pandemiebedingten Besonderheiten an. Es ermöglicht konzeptionelle Arbeiten oder alternative Vermittlungsformen von Orchestern und Ensembles.
Fördergrundsätze
Antrag
Siehe auch: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/hilfe-fuer-freie-orchester-1747976
Ab sofort geht das neue Darlehens-Förderprogramm „Niedersachsen-Schnellkredit gemeinnützige Organisationen“ an den Start, das die NBank aus Mitteln des Landes (MS) und der KfW anbietet.
Mit diesem stellt die NBank gemeinnützigen Organisationen, die einem Liquiditätsengpass in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenüberstehen, einen Kredit zur Finanzierung von Betriebsmitteln und kurzfristig anstehenden Investitionen zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Schnellkredit-gemeinnützige-Organisationen/index.jsp entnommen werden. Die Produktinformation liegt bei. Die Antragstellung erfolgt direkt vom Kunden über das Kundenportal und ist bis spätestens 14.12.2020 online möglich. Innerhalb weiterer 14 Tage sind die Antragsunterlagen schriftlich und unterschrieben per Post einzureichen.
Der Landesverband Soziokultur Niedersachsen hat Informationen zusammengestellt zur Unterstützung für Kultureinrichtungen. Beispielsweise zu Arbeitsrecht oder Soforthilfe, und ausführliche FAQs.
Musikland Niedersachsen bietet eine Plattform mit Informations- und Anlaufstellen für Künstler*innen und Kultureinrichtungen
Um denjenigen, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie unmittelbar betroffen sind, Unterstützung zu bieten, wurden unter musikland-niedersachsen.de/corona mehrere Hilfsangebote eingerichtet:
- Eine FAQ mit laufend aktualisierten Informationen wurde mittlerweile in mehrere Sprachen übersetzt. Sie steht auf deutsch, englisch, türkisch und arabisch bereit und darf gerne weiterverbreitet werden.
- eine Telefon-Sprechstunde für die professionelle Musikwelt Niedersachsens (Montag bis Donnerstag zwischen 14 und 16 Uhr)
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